Die JGLP lehnt den Frontalangriff auf Luchs, Biber und Wolf ab und unterstützt ein Referendum gegen das «Abschussgesetz» des Ständerates
Die geplante Verschärfung des Jagdgesetzes des Ständerates ist hinterwäldlerisch und entspricht nicht dem Bild einer modernen Schweiz, welche sich während Jahrzehnten für einen starken Naturschutz eingesetzt hat.
Statt endlich ein Jagdverbot auf gefährdete Tierarten wie Feldhase, Birkhuhn, Alpenschneehuhn und Waldschnepfe zu erlassen, will der Ständerat sämtliche bisher geschützte Tierarten zum Abschuss freigeben. Angeblicher Schaden durch Wildtiere muss nicht mehr nachgewiesen werden, der Verdacht genügt. Auch giftige Bleimunition bleibt in der derzeitigen Revision legal.
Der ursprüngliche Zweck des 1988 beschlossenes Jagd- und Schutzgesetz (JSG) ist «die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel zu erhalten» sowie «bedrohte Tierarten zu schützen». Das Gesetz wurde zusammen mit den Kantonen sowie mit den Jagdverbänden ausgehandelt und ist ein Kompromiss, welcher für mehr als zwei Jahrzehnten einwandfrei funktionierte. In früheren Jahrhunderten wurden viele Tierarten als «Schädlinge» deklariert und oftmals komplett ausgerottet (z.B. Bartgeier, Wolf und Braunbär). Um solche ökologischen Katastrophen zu verhindern, hat der Bund im JSG deshalb die verfassungsmässige Aufgabe, Schutzmassnahmen für gefährdete Arten zu erlassen.
«Die derzeitige Revision des Ständerates ist ein Angriff auf die Wildtiere in unseren Alpen», meint Pascal Vuichard, Co-Präsident der JGLP und Gemeinderat im Bergkanton Glarus. «Anstatt Bleimunition zu verbieten und die Jagd auf bedrohte Arten zu verbieten, schlägt der Ständerat das Gegenteil vor: Ein Abschussgesetz». Mit der Rückkehr von Wolf, Luchs und Bär in unser Alpen sehen gewisse Ständeräte offenbar eine Chance, mit dem Aufreissen von alten Gräben im Naturschutz in den Bergregionen Stimmen zu gewinnen. Pascal Vuichard meint warnend: «In der Schweiz tragen wir Sorge zur Natur, das ist international bekannt. Mit diesem Abschussgesetz will der Ständerat zurück ins Mittelalter».
Im Fall einer Annahme der Teilrevision des JSG muss nicht mehr ein «grosser Schaden» nachgewiesen werden, um Bestände von geschützten Arten zu regulieren. Nun soll ein «wahrscheinlicher» Schaden reichen, um einen Abschuss einer gefährdeten Tierart zu legitimeren. Zudem wird die Pflicht von präventiven Schutzmassnahmen aufgehoben. Weiter soll die Regulierung der Wildtierbestände von der Bundes- in die Kantonskompetenz übergehen. Pascal Vuichard erinnert: «Wildtiere orientieren sich nicht an Kantonsgrenzen. Es daher sinnvoll, dass der Bund und nicht die Kantone über Schutzmassnahmen entscheidet». Zudem hat der Bund einen internationalen und verfassungsrechtlichen Schutzauftrag.
Fazit:
Die Teilrevision des JSG ist ein massiver Eingriff in die Natur und gefährdet seltene Tierarten existenziell. Die JGLP lehnt das völlig aus dem Gleichgewicht geratene Teilrevision des Jagd- und Schutzgesetzes ab. Wird das Gesetz nicht geändert, wird die JGLP ein Referendum der grössten drei Umweltverbände aktiv unterstützten.